Reglement der Landesmeisterschaften Berlin - Brandenburg im Motorsport 2023

1. Allgemeines

1.1    Träger der Landesmeisterschaften Berlin - Brandenburg im Motorsport sind der "Landesfach­verband für Motorsport Berlin e. V." (LVMB) und der Landesfachverband "Brandenburgischer Motorsport e. V." (LBM) – folgend zusammenfassend „LV“ genannt.

1.2    Die Mitgliedervereine / -verbände der o. g. Träger verpflichten sich, den Titel "Landesmeister Berlin-Brandenburg im ..." nicht für anderen Verbands- oder Clubmeisterschaften auszu­schreiben bzw. zu verwenden.

1.3    Die Träger behalten sich das Recht vor, einen Verband / Verein mit der Durchführung einer Meisterschaft entsprechend Pkt. 1.2 zu beauftragen. Eine schriftliche Vereinbarung darüber ist bis zum jeweiligen 01.02. nach formloser Antragstellung zu treffen.

1.4    Aus der Trägerschaft lassen sich keine rechtlichen oder materiellen Forderungen ableiten. 

1.5    Die Sportverantwortlichkeit des DMSB bleibt unberührt. Die Umweltrichtlinien und die Bestrebungen zur Nachhaltigkeit des DMSB und der Landessportbünde sind konsequent umzusetzen und sportartspezifisch zu entwickeln.

1.6    Bei genehmigungsfreien Veranstaltungen gelten die Sportreglements der veranstaltenden Verbände bzw. Motorsportclubs. Dabei sind die Ausschreibungsbedingungen denen dieses LM-Reglements anzupassen, insbesondere über die Teilnahme und Wertung der Teilnehmer betreffend. Weiterhin sind die LM-Ausschreibungen der einzelnen Sportarten einzuhalten.

  • Die Vorschriften für die notwendigen Genehmigungen sowie die gegen Doping und andere Manipulationen im Sport sind strikt einzuhalten. Der Kindenschutz im Sport hat Priorität. Es ist alles zu unternehmen, dass Kinder und Jugendliche vor sexueller Gerwalt in jeglicher Form geschütz werden. Rassistischen Bestrebungen jeder Art sind konsequent entgegenzutreten.
  • Die Veranstaltungen haben dem Qualitätsanspruch eines Laufes zu einer Landesmeister­schaft zu entsprechen. Insbesondere im Kinder- und Jugendbereich sind Wettbewerbe und Ehrungen motivierend und altersgerecht zu gestalten.

1.9     Die Meisterschaftsläufe werden nach Prüfung durch den Sportausschuss / Arbeitskreis / Kommission - nachfolgend nur Kommission genannt - an die jeweiligen Veranstalter vergeben.

1.10 Eine Terminverschiebung von LM-Veranstaltungen ist nur in Absprache und mit Genehmi­gung der Kommission bzw. in Konfliktfällen mit den Vorständen der LV zulässig. Bei Nicht­einhaltung der veröffentlichten Termine kann die Veranstaltung ihren Meisterschaftsstatus verlieren und deren Ergebnisse werden nicht zur LM gewertet.

1.11 Die Vorstände der LV behalten sich in Streitfällen außerhalb des Schiedsgerichtes der Ver­an­stal­tung und der Verantwortlichkeit des DMSB das Recht vor, eine letztendliche Entscheidun-gen zu fällen. Gegen diese Entscheidung sind keine weiteren Rechtsmittel zulässig. Mit der Teilnahme (Einschreibung) an der LM akzeptiert der Aktive / die Mannschaft / das Team die hier aufgeführten Regelungen.

2. Zulassung zur Landesmeisterschaft

2.1    Als Teilnehmer / Zur Wertung an der Landesmeisterschaft Berlin / Brandenburg sind zugelassen:
         a) Sportler mit Hauptwohnsitz in Berlin oder Brandenburg
         b) Sportler mit der Mitgliedschaft in einem in Berlin oder Brandenburg ansässigen
             Motorsportclub (im weiteren MC genannt), der Mitglied in einem der beiden o.g.
             Landesfachverbän­de sein muss (Zweitmitgliedschaften sind zulässig).

2.2    Die Teilnehmer sind für die entsprechende Meisterschaft einzuschreiben. Die Modalitäten der
Einschreibung werden durch die jeweilige Kommission unter Zustimmung des LBM / LVMB in
den Ausschreibungen geregelt. Hierbei ist die Mitgliedschaft in einem MC anzugeben.

2.3    Ergibt sich aus der LM-Platzierung eine Qualifizierung zur DM o.ä. gibt die Mitgliedschaft
         im MC des jeweiligen Landesfachverbandes den Ausschlag  und nicht der Wohnsitz. Zweitmit­
         gliedschaften werden nicht berücksichtigt. Die Entsendung ist von den LV auf Vor schlag der
         Kommission zu bestätigen. Rechtsansprüche können daraus nicht abgeleitet werden

3. Sportarten

3.1 Landesmeisterschaften / Cup-Wertungen werden für folgende Motorsportarten ausgeschrieben:

  1. Moto-Cross-Sport als Einzel-, Jugend- und Mannschaftswertung,
    Seitenwagen und Quad im Rahmen der LVMX-Veranstaltungsreihe,
    Die LM-Klassen 50 / 65 / 85 ccm werden in Kooperation mit dem LMFV Mecklenburg Vorpommern durchgeführt. Grundlage ist das gültige LVMX-Reglement.
  2. Motorrad-Biathlon als Einzel- und Mannschaftswertung, Jugendwertung
  3. Kart-Slalom als Einzel- und Mannschaftswertung
  4. Enduro für Motorräder
  5. Automobil-Slalom mit Nachwuchs- und Club-Slalom-Wertung als Einzelwertung, innerhalb der Club-Slalom-Wertung wird eine Mannschafts-Cup-Wertung ausgeschrieben
  1. Off-Road 4x4 als Cup Wertung im Rahmen des Nord-Pokals
  2. StockCar-Berlin-Brandenburg-Cup

3.2    Zur Neuaufnahme einer Sportart hat eine schriftliche formlose Antragstellung an die Träger bis spätesten 10.01. des jeweiligen Wettkampfjahres zu erfolgen. Die Entscheidung über die Auf­nahme erfolgt in der ersten gemeinsamen Sitzung der LV. Der Antragsteller wird anschließend unverzüglich informiert.

3.3        Durch die Kommissionen können auch während der Saison präzisierende Regelungen
(insbesondere zur Auswertung) getroffen werden.

4. Wertung

4.1    In den jeweiligen Sportarten / Klassen müssen mindestens 5 Teilnehmer an den Start gehen,
um gewertet zu werden. Bei offenen Läufen müssen sich mindestens 50% der startberechtig­ten Teilnehmer an der LM Berlin / Brandenburg für den Endlauf qualifiziert haben, um diesen Lauf zur LM Berlin / Brandenburg werten zu können.

4.2    In den jeweiligen Sportarten / Klassen müssen mindestens 3 Wertungsläufe ausgetragen werde. Darüber hinaus können die Kommission andere Modalitäten bestimmen. Diese sind von den Trägerverbänden zu bestätigen.

4.3    Mannschaftswertungen dienen der Förderung der MC-Mitgliedschaft. Es sind bei der Wertung der Mannschaften die Mitgliedschaft der Teilnehmer in diesem MC erforderlich. Zweitmitglied­schaften sind zulässig.

  • Cup-Wertungen können ausgeschrieben werden. Eine MC-Mitgliedschaft entsprechend Pkt. 2.1. und eine Einschreibung lt. Pkt. 2.2 ist nicht notwendig. Für Cup-Wertungen, bei denen Nicht­mitglieder der LV gewertet werden, ist keine Förderung möglich.
    Cup-Veranstaltungen können an einem Wettkampftag ausgetragen.
    Die Cup-Wertung wirkt automatisch bei ausgeschriebenen  Meisterschaften, wenn die Anzahl der Veranstaltungen nicht dem Punkt 4.2 entsprechen oder die teilnehmenden Aktiven aus weniger als 3 MC´s stammen.
  • Die Kommissionen bzw. deren Auswertungsverantwortliche haben zeitnah den aktuellen Meisterschaftsstand in den jeweiligen Internetseiten der Sportart zu veröffentlichen.
    Die gesetzlichen Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) sind dabei
    einzuhalten.


Bestätigt von den Vorständen der LFVM am 13.2.2023